Apr. 2016

EU-Reform zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Trade Secrets): EU- Parlament verabschiedet Know-How-Schutzrichtlinie

Das EU-Parlament hat per Abstimmung am 14.04.2016 die Richtlinie über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung″ (COM0813 – C7-0432/2013 – 2013/0402 (COD) verabschiedet.

Durch die Einführung der Know-How-Schutzrichtlinie soll eine Rechtsvereinheitlichung erreicht werden, die es Unternehmen und Geschäftstreibenden ermöglicht, gegen Diebstahl und Missbrauch ihrer Geschäftsgeheimnisse im gesamten EU-Binnenmarkt vorzugehen. Dabei sollen die Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Informationsfreiheit gewahrt und die Arbeit von investigativen Journalisten nicht beeinträchtigt werden, weil ihre Informationsquellen geschützt bleiben.

Zu den wichtigsten Elementen der Rechtsvereinheitlichung durch die Know-How-Richtlinie zählt die Einführung einer europaweit einheitlichen Definiton eines „Geschäftsgeheimnisses“ („Trade Secret“): Geschäftsgeheimnisse sind demnach geheime Informationen, die einen kommerziellen Wert aufweisen und Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen seitens des Geheimnisträger sind.

Durch die Einführung der Know-How-Schutz-Richtlinie werden die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, sicherzustellen, dass Unternehmen und Geschäftstreibende im Fall des Missbrauchs ihrer Geschäftsgeheimnisse ihre Rechte gerichtlich geltend machen und Entschädigung verlangen können. Ferner enthält die Know-How-Schutz-Richtlinie Regelungen für den Schutz vertraulicher Informationen während gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Quelle: EU-Parlament, PM vom 14.04.2016, http://www.europarl.europa.eu